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Die im BBW und RBZ angebotenen Berufe werden in den meisten Fällen als sogenannte Fachwerkerausbildungen durchgeführt.
Im Vergleich zur Regelausbildung sind bei der Fachwerkerausbildung die Anforderungen in Theorie und Praxis etwas geringer.
Bei einem Teilausbildungsvertrag entspricht die Praxis dem Regelausbildungsvertrag und die Anforderungen sind nur im Theoriebereich reduziert.
Alle Berufsabschlüsse sind von den Handwerkskammern (HWK), den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder vom Regierungspräsidium (RP) anerkannt.
Ein Wechsel in eine Regelausbildung ist unter unterschiedlichen Voraussetzungen, die mit der HWK, der IHK oder dem RP abgestimmt werden müssen, möglich.
Die Agentur für Arbeit muss der Weiterführung ebenfalls zustimmen.
Die Ausbildungsverträge werden zwischen Auszubildendem und dem BBW geschlossen.
Eine weitere Maßnahme, die das RBZ im Auftrag der Agentur für Arbeit anbietet, sind Berufsausbildungen in so genannten außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Diese Ausbildungsgänge sind Regelausbildungen für Jugendliche, die besondere Hilfen bei einer Ausbildung benötigen.
Normalerweise findet hierbei das 1. Ausbildungsjahr in den Werkstätten im BBW statt. Das 2. und 3. Ausbildungsjahr führen die Azubis in Firmen außerhalb durch.
Die Agentur für Arbeit erwartet hierbei, dass die Firmen die Ausbildungsverträge vom BBW übernehmen.
Bei der Regelausbildung im Regionalen Netzwerk (RegiNe) werden die Ausbildungsverträge direkt zwischen Auszubildendem und Betrieb abgeschlossen. Die Auszubildenden erhalten Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.
Der Berufsschulunterricht findet in der Regel an der Johannes-Landenberger-Schule direkt am BBW statt.
Bei der Auswahl des passenden Ausbildungsvertrages werden die Azubis von den Berufsberater/-innen der Agentur für Arbeit und den Aufnahmemitarbeiter/-innen des BBW beraten.

1. Werker-Ausbildung
(Theorie und Praxis wesentlich reduziert)
2. Fachwerker-Ausbildung
(Theorie und Praxis reduziert)
3. Teilausbildungsvertrag
(Theorie reduziert)
4. Regelausbildung