BBW Waiblingen
 

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Beratungsgespräch
Flyer "Jugendberufshilfe im Rems-Murr-Kreis"

Das Berufsbildungswerk Waiblingen ist eine anerkannte Jugendhilfeeinrichtung

Das Berufsbildungswerk (BBW) Waiblingen bietet stationäre Hilfen und Eingliederungshilfe (Heimerziehung) nach §§ 27,34,35a und §41 SGB VIII.
Alle angebotenen Hilfen stehen für junge Menschen zur Verfügung, die sich in einer beruflichen Maßnahme befinden oder in eine solche eintreten wollen.

Betreutes Jugendwohnen
Unterbringung im Wohnbereich des BBW Waiblingen
Mehrbedarf nach § 13 KJHG
Nachbetreuung nach § 13 Abs. 3 KJHG


Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und den Einrichtungen der Jugendhilfe

Seit über 20 Jahren pflegt das BBW Waiblingen eine gute Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Jugendhilfe in der Region. Über eine gemeinsame Geschäftsordnung hat der Arbeitskreis „Einrichtungen der Jugendhilfe“ die Kooperation und Außenvertretung unter den Einrichtungen geregelt. Dieses Gremium war auch die Basis für die besondere Regelung der Heimpendler/-innen - den Auszubildenden, die ihre Ausbildung im BBW absolvieren und in der Jugendhilfeeinrichtung wohnen bleiben.
Mit der Neuregelung des KJHG wurde die Arbeit des bestehenden Arbeitskreises erweitert und entspricht seither den Regelungen der Zusammenarbeit nach § 78 KJHG. Das Kreisjugendamt lädt zweimal jährlich zu den Sitzungen ein.