Wohnen
Titel Leistungsbeschreibung Mehrbedarf

Mehrbedarf nach § 13 KJHG

Für einzelne junge Menschen, die im Internat des BBW Waiblingen gefördert werden, sind die Leistungen, die die Arbeitsverwaltung finanziert, nicht ausreichend. Sie benötigen zusätzliche individuelle sozialpädagogische Hilfen, um die Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen.
Für diese Hilfen wurde 1999 mit dem Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis die Finanzierung des Mehrbedarfes nach § 13 KJHG vereinbart.

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