BBW Waiblingen
 

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Logo der TV

Unsere Aufgabe

Wir die Teilnehmenden-Vertretung (TV) des BBW Waiblingen sind für die Jugendlichen und Auszubildenden im BBW da. Wir haben ein offenes Ohr und helfen eventuelle Streitereien zu schlichten oder Probleme zu lösen.

Mit aktiver Mitbestimmung und Mitverantwortung übernehmen wir als Stellvertretende der Jugendlichen und Auszubildenden Verantwortung im BBW Waiblingen und gestalten so unsere Ausbildungseinrichtung und unseren Arbeitsalltag mit.

In der TV kann jede/jeder Mitverantwortung und demokratische Teilhabe lernen und üben.

Die TV-ler des BBW Waiblingen

Wir treffen uns als TV regelmäßig alle vier Wochen. Die Protokolle der Sitzungen können alle an der TV-Infotafel im Eingangsbereich des BBW lesen.
Einmal jährlich legt die TV ihren Rechenschaftsbericht in einer Vollversammlung vor, beantwortet Fragen, nimmt Anträge, Kritik und Anregungen entgegen.

TV-Vollversammlung

Teilnehmenden-Vertretung im BBW Waiblingen

Jede/ jeder Teilnehmende des BBW-Waiblingen kann sich als TV-Kandidat/ -Kandidatin aufstellen lassen. Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen des BBW Waiblingen wählen die TV in geheimer und direkter Wahl.

Die Wahlen bzw. Nachwahlen finden jedes Jahr im November statt. Die Amtszeit beträgt 1-2 Jahre, je nach Bereich.

Die TV im BBW besteht aus neun Vertretern und Vertreterinnen aus den verschiedenen Bereichen, nämlich BvB, Handwerk, Industrie, Dienstleistung, SBFS und Gärtnerei Hangweide/ Ausbildungs-betriebe Stetten. Diese neun wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende.

Zur Unterstützung steht uns in der TV eine Vertrauensperson zur Seite, die uns berät, anleitet, schult und zwischen Geschäftsführung, Mit-arbeitenden und den Anliegen der Teilnehmenden vermittelt.

Mitwirkungsrechte & Mitbestimmung

Das Recht auf Teilhabe ist gesetzlich geregelt und wir als TV werden aktiv in Prozesse des BBWs mit einbezogen.
Wir haben Mitwirkungs- und Informationsrechte und in einigen Bereichen des BBW-Alltags eine tatsächliche Mitbestimmung.

So können wir z.B. mitbestimmen bei


Mitspracherecht haben wir bei


Jeder Jugendliche oder Azubi kann einen TV Vertreter, eine TV Vertreterin als Beistand mit in ein Förderplangespräch nehmen, wenn es um eine gravierende Veränderung der Maßnahme oder um eine Kündigung geht.

2 TN-Vertreterinnen in einer Sitzung